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Unterkunftsanbieter
Wellness Hotel Svornost Harrachov, s.r.o.
ID: 08017476
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CZ08017476
mit Sitz in Na struze 227/1, Nové Město, 110 00 Prag 1
C 320982 aufbewahrt beim Stadtgericht in Prag
(nachfolgend „Beherbergungsbetrieb“ genannt)
Unterkunftsmöglichkeiten:
Wellness Hotel Svornost Harrachov
Harrachov 496
512 46 Harrachov
1. Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, der in der Regel eine schriftliche Bestätigung oder einen E-Mail-Verkehr ersetzt
1.1 Gästeunterkunft im Wellness Hotel Svornost Harrachov, s.r.o. erfolgt auf der Grundlage eines Beherbergungsvertrages, der gemäß den Bestimmungen der §§ 2326 ff. des Gesetzes abgeschlossen wurde. C. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, auf dessen Grundlage Wellness Hotel Svornost Harrachov, s.r.o. (nachfolgend „Beherberger“ genannt) stellt dem Beherbergten für einen vereinbarten oder für einen sich aus dem Beherbergungszweck ergebenden Zeitraum vorübergehend Beherbergung in einer dafür bestimmten Einrichtung zur Verfügung und der Beherbergte (nachfolgend auch „Gast“ genannt) verpflichtet sich, dem Beherbergungsbetrieb die Beherbergung und die damit verbundenen Dienstleistungen innerhalb der in diesen Beherbergungsbestimmungen festgelegten Frist zu bezahlen (nachfolgend auch „Vertrag“ genannt). Der Beherbergungsvertrag wird in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung oder einen E-Mail-Verkehr mit der Verkaufsabteilung oder der Hotelrezeption ersetzt.
1.2 Die im Beherbergungsvertrag bzw. in einer schriftlichen Bestätigung bzw. E-Mail-Korrespondenz nicht ausdrücklich geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dieser Beherbergungsordnung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beherbergungsbetriebs sowie der Preisliste für die Leistungen des Beherbergungsbetriebs. Sofern im Beherbergungsvertrag bzw. in der schriftlichen Bestätigung bzw. im E-Mail-Verkehr etwas anderes als diese Beherbergungsbestimmungen vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beherbergungsbetriebs bzw. die Preisliste des Beherbergungsbetriebs, der Beherbergungsvertrag bzw. die schriftliche Bestätigung bzw. das E-Mail-Verkehr.
1.3 Kommt der Gast seinen Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, der schriftlichen Bestätigung oder der E-Mail-Korrespondenz nicht nach oder verstößt er anderweitig gegen die guten Sitten im Hotel (nachfolgend „Vergehen“ genannt), ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, den Beherbergungsvertrag bzw. die schriftliche Bestätigung oder die E-Mail-Korrespondenz vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Gast vom Hotel gemäß dem in § 2331 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Verfahren auf sein Vergehen hingewiesen wurde.
2. Ankunft im Hotel
2.1 Der Gast meldet seine Ankunft an der Hotelrezeption dem dafür vorgesehenen Mitarbeiter.
2.2 An der Rezeption legt der Gast seinen Personalausweis oder Reisepass vor. ein weiteres Identitätsdokument (zB Aufenthaltstitel), anhand dessen ein beauftragter Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebs die Identität des Gastes überprüft. Die Daten aus dem Dokument werden in das Hotelsystem übertragen. Mit der Unterschrift auf dem für den Gast ausgedruckten Beherbergungsformular bestätigt der Gast die Richtigkeit seiner persönlichen Daten sowie die Dauer seines Aufenthaltes.
2.3 Der Check-in für ankommende Gäste beginnt um 14:00 Uhr.
2.4 Der zuständige Rezeptionist wird dem Gast spätestens am Tag seiner Ankunft in der Unterkunft grundlegende Informationen über das Hotel zur Verfügung stellen. Die Beherbergungsordnung ist in gedruckter Form an der Hotelrezeption und in digitaler Form auf der Website des Hotels erhältlich.
(https://www.hotelsvornost.cz/cz/vseobecne-obchodni-podminky/)
2.5 Die Zahlung der Übernachtungsgebühr bzw. der Zusatzübernachtungskosten muss bei der Ankunft des Gastes an der Hotelrezeption erfolgen. Der Gast kann wahlweise in bar in CZK oder EUR oder mit Kreditkarte bezahlen.
2.6 Die Personenzahl im Zimmer entspricht der Zahl der zur Beherbergung angemeldeten Personen. Der Gast verpflichtet sich, beim Check-in seine genaue Nummer bekannt zu geben. Des Weiteren ist dem Gast das Datum des Aufenthaltes sowie ggf. die Anzahl der Haustiere mitzuteilen, die mit ihm im Zimmer untergebracht werden.
2.7 Die Beherbergungsdauer wird spätestens bei der Beherbergung des Gastes vereinbart und im Hotelsystem erfasst. Eine Verlängerung der Beherbergungsdauer ist nur mit Zustimmung des Beherbergungsbetriebes möglich und muss durch Eintragung in das Beherbergungsformular, welches wiederum aus dem Hotelsystem ausgedruckt wird, erfolgen.
2.8 Der Gast erteilt dem Beherbergungsbetrieb hiermit seine Einwilligung zur Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten, im Umfang der angegebenen Daten, zum Zwecke der Beherbergung und Gästeregistrierung im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 Slg., über lokale Gebühren und Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze. Nähere Pflichten des Gastes bzw. des Beherbergers zur Führung eines Übernachtungsbuches. Hausbücher bestimmen sich nach den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen.
3. Allgemeine Unterkunftsregeln
3.1 Der Gast hat das Recht, die ihm zur Beherbergung überlassenen Räumlichkeiten sowie die Gemeinschaftsräume des Beherbergungsbetriebes zu benutzen und die mit der Beherbergung verbundenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
3.2 Bei der Ankunft in der Unterkunft erhält der Gast einen Zimmerschlüssel, einen Schlüssel zum Ski-/Fahrradraum und einen Schlüssel zum Zimmersafe. Zusätzlich erhalten Sie bei einem Aufenthalt von zwei oder mehr Nächten beim Parken auf dem Hotelparkplatz eine Magnetkarte zur Ausfahrt aus dem Parkplatz. Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung dieser Schlüssel bzw. Magnetkarten sowie die Weitergabe der Schlüssel/Magnetkarten an Dritte, die nicht unmittelbare Vertragspartei des jeweiligen Beherbergungsvertrages sind, durch schriftliche Bestätigung oder per E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb zu verhindern. Mögliche Sanktionen bei Verlust, Zerstörung, Beschädigung sowie Weitergabe von Schlüsseln nach dem vorstehenden Satz sind:
- Verlust/Beschädigung des Hotelzimmerschlüssels: 2.000 CZK
- Verlust/Beschädigung des Ski-/Fahrraddepotschlüssels: 600 CZK
- Verlust/Beschädigung des Safeschlüssels: 600 CZK
- Verlust/Beschädigung der Magnetparkkarte: 300 CZK
4. Der Gast ist verpflichtet:
• sich mit der Unterkunftsordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten;
• den Preis für die Unterkunft gemäß dem abgeschlossenen Unterkunftsvertrag oder einer schriftlichen Bestätigung bzw. E-Mail-Korrespondenz bezahlen;
• den Preis für während Ihres Aufenthalts genutzte oder konsumierte Dienstleistungen oder gekaufte Waren bezahlen
• die zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen und in allen zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen;
• für Sauberkeit in den Unterkunftsbereichen sorgen;
• die Ausstattung der Anlage in den Unterkunftsbereichen vor Beschädigungen zu schützen;
• Schäden und Verluste, die durch den Gast oder seine mit ihm wohnenden Personen im Objekt des Beherbergungsbetriebs verursacht werden, unverzüglich zu melden;
• ab 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht durch übermäßigen Lärm gestört werden, und die Ruhe- und Nachtregeln des Hotels einzuhalten;
• beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne im Zimmer schließen, das Licht ausschalten, Elektrogeräte, die während der Abwesenheit des Gastes nicht benutzt werden, ausschalten und die Fenster schließen;
• bevor Sie den Raum verlassen, trennen Sie Elektrogeräte und andere elektrische Geräte vom Stromnetz (von der Steckdose);
• Elektrogeräte und andere elektrische Anlagen sofort nach Beendigung der aktiven Nutzung oder des Aufladens vom Stromnetz (von der Steckdose) trennen;
• Elektrogeräte oder sonstige elektronische Geräte nur in Anwesenheit des Gastes zu benutzen oder aufzuladen; (Als Elektrogeräte und sonstige elektrische Anlagen im Sinne dieser Verordnung gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Ladegeräte für Unterhaltungselektronik (Telefone, Tablets, PCs, Akkumulatoren – für Elektrofahrräder, Roller, Drohnen, Taschenlampen), wobei sämtliche vom Gast eingebrachten und an das Stromnetz des Beherbergungsbetriebs angeschlossenen Elektrogeräte und sonstigen elektrischen Anlagen nicht beschädigt sein dürfen und mit dem Konformitätszeichen CE (CONFORMITY EUROPE) sowie folgenden Angaben gekennzeichnet sein müssen: a) Nennspannung oder deren Bereich, b) Nennleistung oder -strom, c) Name oder Marke des Herstellers oder verantwortlichen Verkäufers, d) Angaben zum Modell oder Typ, e) Schutzklasse gegen elektrischen Schlag, f) Geräteschutzart IP XX, g) Nennstrom der vorgeschalteten Sicherung, h) Angaben zur Umgebung, für die das Gerät bestimmt ist.
• beim Verlassen des Beherbergungsbetriebes den Zimmerschlüssel an der Rezeption abgeben
5. Dem Gast ist es ohne Zustimmung des Beherbergers nicht gestattet:
• wesentliche Änderungen an den Unterkunftsräumen vornehmen (Möbel verschieben, Geräte umstellen usw.);
• sämtliche Ausrüstung und Einrichtungen aus den Unterkunftsräumen entfernen;
• in den Beherbergungsräumen eigene Geräte zu benutzen, mit Ausnahme von Kleingeräten, die der Gast für die persönliche Hygiene und Büroarbeiten verwendet;
• die zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten einer anderen Person zu überlassen;
• Besucher in den Unterkunftsräumen empfangen; Besuche müssen ordnungsgemäß im Gästebuch eingetragen werden und sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr nur mit Zustimmung des Beherbergungsbetriebes möglich; Gäste dürfen ausschließlich in den Gemeinschaftsräumen des Beherbergungsbetriebs Besuch empfangen;
• als Geschäftssitz die Adresse des Hauses mit den zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten angeben;
• Tiere auf dem Gelände des Beherbergungsbetriebs unterzubringen. Der Tierhalter ist verpflichtet, auf Verlangen des Beherbergungsbetriebes den Gesundheitszustand des Tieres durch Vorlage eines gültigen Impfausweises nachzuweisen.
6. Darüber hinaus ist es dem Gast in den Beherbergungsräumen nicht gestattet:
• Waffen, Munition und Sprengstoffe mit sich zu führen oder diese anderweitig in einem Zustand aufzubewahren, der ihren sofortigen Einsatz ermöglicht;
• Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen oder Gifte besitzen, herstellen oder lagern, es sei denn, es handelt sich um dem Gast von einem Arzt verschriebene Arzneimittel;
• Rauch; dies gilt nicht für Bereiche, die dem Rauchen vorbehalten und sichtbar mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sind;
• offenes Feuer benutzen.
7. Haftung des Beherbergungsbetriebes für eingebrachte Sachen des Gastes
7.1 Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen steht den Gästen ein Safe in jedem Zimmer zur Verfügung. Den Schlüssel zu diesem Safe erhalten Sie an der Hotelrezeption. Die Nutzung des Safes ist kostenfrei.
7.2 Ein Anspruch auf Schadensersatz für entstandene Schäden am Eigentum des Gastes kann nur innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Schadens geltend gemacht werden. Schäden werden nicht ersetzt, wenn die Beschädigung der Immobilie durch den Gast selbst oder seine Begleitpersonen verursacht wurde.
7.3 Wenn der Gast nach Beendigung des Aufenthaltes seine Sachen im Zimmer zurücklässt und die Übernachtungsgebühr nicht bezahlt ist, wird der Beherberger die Sachen des Gastes aus dem Zimmer entfernen und an einem sicheren Ort verwahren, um Schäden vorzubeugen. Nach Tilgung der Beherbergungsschuld wird der Beherberger die eingelagerten Gegenstände an den Gast herausgeben.
8. Sicherheit, Haftung des Gastes für verursachte Schäden
8.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsregeln und dem Evakuierungsplan im Brandfall vertraut zu machen. Dieser Plan liegt in jedem Hotelzimmer aus und ist bei den jeweiligen Mitarbeitern an der Rezeption einsehbar.
8.2 Der Gast verpflichtet sich, seine Handlungen so vorzunehmen, dass er die Freiheit, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt.
8.3 Der Gast, der in den Zimmern oder sonstigen Räumen des Beherbergungsbetriebes eigene Geräte oder sonstige elektrische Anlagen benutzt, haftet für sämtliche Schäden, die durch diese Geräte und Anlagen verursacht werden.
8.4 Verursacht der Gast durch sein Handeln einen Schaden am Eigentum des Beherbergers, so wird der daraus entstehende Schaden durch die gemäß Art. 8 hinterlegte Kaution abgedeckt. 4. Absatz 4.5 der Beherbergungsordnung. Sollte der entstandene Schaden höher sein als die Kaution, ist der Gast verpflichtet, dem Beherberger die Differenz zu bezahlen.
9. Abreise vom Hotel
9.1 Der Gast ist verpflichtet, das von ihm belegte Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
9.2 Der Gast schließt das Zimmer ab und hinterlegt die Schlüssel an der Rezeption des Beherbergungsbetriebs, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
10.1 Der Beherbergungsbetrieb verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, der Datenschutz-Grundverordnung.
10.2 Für die Zwecke des Beherbergungsvertrages und damit zusammenhängender Angelegenheiten werden folgende personenbezogene Daten/Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Nummer des Reisedokuments bzw. Visums, ständiger Wohnsitz.
10.3 Der Beherbergungsbetrieb verarbeitet personenbezogene Daten manuell und automatisiert direkt durch seine hierzu befugten Mitarbeiter und darüber hinaus durch vom Beherbergungsbetrieb autorisierte Auftragsverarbeiter auf der Grundlage von Verträgen zur Datenverarbeitung.
10.4 Der Kreis der Stellen/Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene Daten des Gastes möglicherweise zugänglich gemacht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Normen, an die sich der Beherbergungsbetrieb hält.
10.5 Der Beherbergungsbetrieb verarbeitet personenbezogene Daten für einen Zeitraum von 6 Jahren, oder für den Zeitraum, der nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist (z. B. Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik).
10.4 Der Gast hat das Recht auf Auskunft über seine vom Beherbergungsbetrieb verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
10.5 Der Gast hat zudem das Recht, vom Beherbergungsbetrieb Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten, die der Betroffene dem Beherbergungsbetrieb übermittelt hat. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, der betroffenen Person auf Anfrage des Gastes die Daten unverzüglich in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitzustellen oder sie auf Anfrage des Gastes einem anderen, eindeutig benannten Verantwortlichen zu übermitteln. Dieses Recht gilt nicht für personenbezogene Daten, die nicht automatisiert verarbeitet werden.
10.6 Wenn ein Gast der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten unbefugt verarbeitet werden, kann er eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen. Auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ist dies das Amt für den Schutz personenbezogener Daten (www.uoou.cz).
Diese Beherbergungsordnung tritt mit 01.01. in Kraft. 2025.
Für Wellness Hotel Svornost Harrachov, s. Jahr O.
Ing. Marek Sustr
Hotelmanager
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